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Frisch bepflanztes Grab mit weißen und rosafarbenen Blüten vor einem Grabstein aus Granit im warmen Abendlicht

Grabpflege in Neckarsulm

Grabsteinpflege, Grabbepflanzung passend zur Jahreszeit und regelmäßige Grabpflege für Gräber in Neckarsulm, Obereisesheim und Dahenfeld, auf Wunsch verlässlich im Abo.

In rund 20 Minuten von Leingarten nach Neckarsulm

Neckarsulm liegt von Leingarten aus rund 13 Kilometer entfernt, mit dem Auto sind wir in etwa 20 Minuten dort. Was am Grab zu tun ist, sprechen wir individuell mit Ihnen ab, vom gereinigten Grabstein bis zur Pflege über das ganze Jahr.

Neben der Kernstadt gehören die Stadtteile Amorbach, Dahenfeld und Obereisesheim zu Neckarsulm. Dahenfeld kam 1971 dazu, Obereisesheim 1972; Amorbach entstand als Bundesmustersiedlung und besteht seit 1955.

Auf einen Blick

Entfernung
rund 13 km
Fahrzeit
rund 20 Min.
Stadtteile
Kernstadt und 3
Friedhöfe
4

Entfernung und Fahrzeit vom Rathaus Leingarten bis zum Rathaus Neckarsulm. Eigene Schätzung, keine amtliche Angabe.

Friedhöfe in Neckarsulm

Die Friedhofsordnung der Stadt nennt vier Friedhöfe: zwei in Neckarsulm selbst und je einen in den Stadtteilen Obereisesheim und Dahenfeld.

  • Friedhof „Am Wald“

    Kalbenstraße, 74172 Neckarsulm

    Dahinter liegt der jüdische Friedhof, eine Station des Jüdischen Kulturwegs.

  • Friedhof „Steinachstraße“

    Südeingang an der Frauenkirche, barrierefreier Nordeingang an der Viktor-Brunner-Straße

    Der Alte Friedhof in der Kernstadt wurde in Teilen neu gestaltet, mit befestigten Wegen und zwölf Stationen für Wasser, Gießkannen und Abfall.

  • Friedhof Obereisesheim

    Stadtteil Obereisesheim

  • Friedhof Dahenfeld

    Stadtteil Dahenfeld

Was die Friedhofsordnung in Neckarsulm regelt

Zwei Regeln der Stadt Neckarsulm, die bei der Grabpflege eine Rolle spielen. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung.

  • 1,50 m

    Friedhofsordnung, § 24 Abs. 2

    Höhe der Bepflanzung

    Laut Friedhofsordnung der Stadt Neckarsulm darf die Bepflanzung höchstens 1,50 Meter hoch sein. Großsträucher und Bäume sind auf Grabstätten nicht erlaubt, Überhänge müssen rechtzeitig zurückgeschnitten werden.

  • 7 bis 20 Uhr

    Friedhofsordnung, § 3

    Wann die Friedhöfe geöffnet sind

    Laut Friedhofsordnung sind die Friedhöfe von März bis Oktober von 7 bis 20 Uhr geöffnet, von November bis Februar von 7.30 bis 17 Uhr.

Grabpflege in Neckarsulm im Abo

Bepflanzung passend zur Jahreszeit, Rückschnitt, Laub und Unkraut: Vieles am Grab kehrt jedes Jahr wieder. Ob auf dem Friedhof „Am Wald“, in der Steinachstraße, in Obereisesheim oder in Dahenfeld, im Abo legen wir einmal fest, was dazugehört und wie oft wir kommen, und kümmern uns dann darum.

Häufige Fragen zur Grabpflege in Neckarsulm

Welche Gräber in Neckarsulm sind pflegefrei?

Laut Friedhofsordnung sind Urnennischen, Baumgräber und Urnengemeinschaftsgräber pflegefreie Urnenwahlgräber (§ 14 Abs. 13, § 16 Abs. 1). Bepflanzung und Pflege der Baumgräber übernimmt ausschließlich das Friedhofspersonal (§ 16 Abs. 3); die Grabanlage für anonyme Urnengräber legt es ebenfalls an und unterhält sie (§ 13 Abs. 3). Bei Urnennischen, Urnengemeinschafts- und Baumgräbern sind Blumenschmuck und sonstige Grabausstattung nicht zulässig (§ 14 Abs. 13). Für die übrigen Grabarten, etwa Reihen- und Wahlgräber, sorgen dagegen die Verantwortlichen selbst (§ 24 Abs. 3). Dabei unterstützen wir Sie gern.

Wie lange muss ein Grab in Neckarsulm gepflegt werden?

Die Pflicht zu Herrichtung und Pflege erlischt laut Friedhofsordnung erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts (§ 24 Abs. 3). Die Ruhezeit beträgt in Neckarsulm 20 Jahre, bei Kindern, die vor ihrem fünften Geburtstag verstorben sind, 10 Jahre (§ 9). Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden für 20 oder 30 Jahre eingeräumt und können verlängert werden (§ 14 Abs. 1 und 2).

Wer ist in Neckarsulm für die Grabpflege zuständig?

Für Herrichtung und Pflege hat laut Friedhofsordnung der Verantwortliche zu sorgen: bei Reihen- und Urnenreihengräbern der Verfügungsberechtigte, bei Wahl- und Urnenwahlgräbern der Nutzungsberechtigte (§ 24 Abs. 3, § 22 Abs. 1). Bei Wahlgräbern ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege direkt aus dem Nutzungsrecht (§ 14 Abs. 10). Verfügungsberechtigt ist bei Reihengräbern ohne andere Festlegung zuerst, wer für die Bestattung sorgen muss (§ 12 Abs. 1). Wenn Sie dabei Unterstützung wünschen, sprechen Sie uns an.

Was ist bei der Bepflanzung eines Grabes in Neckarsulm zu beachten?

Gepflanzt werden darf nur auf der Grabstätte selbst. Bepflanzungen außerhalb, auch hinter dem Grabstein, sind laut Friedhofsordnung untersagt. Die Pflanzen dürfen andere Gräber und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen, und liegen zwischen den Gräbern Platten, darf das Grabbeet nicht höher sein als diese (§ 24 Abs. 2). In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften ist die gesamte Fläche zu bepflanzen, die nicht abgedeckt ist (§ 24 Abs. 6). Die Grünanlagen außerhalb der Gräber legt ausschließlich die Stadt an und pflegt sie (§ 24 Abs. 5).

Was gilt in Neckarsulm für Kränze, Blumen und Grabschmuck?

Kränze, Gestecke, Gebinde, Blumen und Verpackungen sollen laut Friedhofsordnung nur auf den Friedhof gebracht werden, wenn sie verrottbar und biologisch abbaubar sind (§ 18 Abs. 2). Verwelkte Blumen und Kränze sind vom Grab zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen (§ 24 Abs. 1). Entspricht Grabschmuck nicht der Ordnung und wird er trotz Aufforderung nicht in Ordnung gebracht, kann die Stadt ihn entfernen; aufbewahren muss sie ihn nicht (§ 25 Abs. 2).

Was passiert, wenn ein Grab in Neckarsulm nicht gepflegt wird?

Die Stadt fordert die verantwortliche Person dann schriftlich auf, das Grab innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen; ist niemand zu ermitteln, genügt ein dreimonatiger Hinweis am Grab. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, können Reihen- und Urnenreihengräber abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahl- und Urnenwahlgräbern kann die Stadt das Grab auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen (§ 25 Abs. 1).

Weitere Orte in unserem Einsatzgebiet

Außer in Neckarsulm pflegen wir Gräber in Leingarten, Heilbronn und Brackenheim, und nach Absprache auch in anderen Orten der Umgebung.

Kostenlos anfragen

Schreiben Sie uns, auf welchem Neckarsulmer Friedhof das Grab liegt und welche Arbeiten Sie sich wünschen. Wir melden uns persönlich und besprechen alles Weitere in Ruhe, kostenlos und unverbindlich.

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