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Gepflegte Gräber mit Grabsteinen, Heide und blühenden Pflanzen im Abendlicht, dahinter Hügel und die untergehende Sonne

Grabpflege in Leingarten: Großgartach und Schluchtern

Grabsteinpflege, Grabbepflanzung und regelmäßige Grabpflege für Gräber in Großgartach und Schluchtern, auf Wunsch verlässlich im Abo, mit Firmensitz direkt in Leingarten.

Kurze Wege dank Firmensitz in Leingarten

Minio Grabpflege hat ihren Sitz in Leingarten, die Wege zu den Friedhöfen in Großgartach und Schluchtern sind kurz. Das macht es einfach, ein Grab regelmäßig zu pflegen, die Bepflanzung zur Jahreszeit zu wechseln oder den Grabstein zu reinigen.

Leingarten besteht aus den Ortsteilen Großgartach und Schluchtern. Die Gemeinde ist am 1. Januar 1970 aus dem freiwilligen Zusammenschluss der beiden Orte entstanden und ist seit dem 1. Januar 2020 eine Stadt. Deshalb gibt es bis heute zwei Friedhöfe mit je einer Aussegnungshalle.

Ob Sie selbst in Leingarten wohnen oder das Grab Ihrer Angehörigen aus der Ferne gut versorgt wissen möchten: Wir sprechen mit Ihnen ab, was zu tun ist, und kümmern uns darum.

Auf einen Blick

Firmensitz
Leingarten
Ortsteile
Großgartach, Schluchtern
Friedhöfe
2

Friedhöfe in Leingarten

In jedem der beiden Ortsteile gibt es einen Friedhof mit eigener Aussegnungshalle.

  • Friedhof Großgartach

    Lindenstraße/Friedhofstraße, Leingarten-Großgartach

    Die Aussegnungshalle liegt direkt am Friedhof in der Lindenstraße, parken können Sie auf dem Festhalle-Parkplatz nebenan. Auf diesem Friedhof liegt auch der „Kreis der Erinnerung“ mit Urnengräbern.

  • Friedhof Schluchtern

    Am Ende der Bergstraße, nahe der katholischen Kirche St. Pankratius

    Die Aussegnungshalle steht in der Bergstraße 11, Parkplätze gibt es im Süden und auf der Nordseite des Friedhofs. Zum Friedhof gehören auch der Birkenhain und eine Urnenwand.

Was in Leingarten für die Grabpflege gilt

Drei Regeln der Stadt Leingarten, die Angehörige kennen sollten. Maßgeblich ist immer die jeweils gültige Fassung.

  • 6 Monate

    Friedhofssatzung, § 27 Abs. 4

    Frist für die Herrichtung

    Laut Friedhofssatzung der Stadt Leingarten muss eine Grabstätte innerhalb von sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein.

  • Pflegefrei

    Übersicht Bestattungsformen, Stand 2020

    Gräber, die die Stadt selbst pflegt

    Rasengräber, die Urnengräber im Birkenhain in Schluchtern, die Urnenwiesengräber in Urnenhülsen in Großgartach und die anonymen Urnengräber pflegt laut städtischer Übersicht zu den Bestattungsformen die Stadt. Auf Rasengräbern, im Birkenhain und bei den Urnenhülsen darf kein Blumenschmuck aufgestellt oder abgelegt werden.

  • Urnenwand

    Übersicht Bestattungsformen, Stand 2020

    Blumen an der Urnenwand in Schluchtern

    An der Urnenwand auf dem Friedhof Schluchtern dürfen Blumenschmuck, Kerzen und Vasen laut derselben Übersicht nur auf den dafür vorgesehenen Flächen stehen.

Grabpflege im Abo, direkt hier in Leingarten

Von unserem Sitz in Leingarten aus sind die Friedhöfe in Großgartach und Schluchtern schnell erreicht. Im Abo legen wir einmal gemeinsam fest, was am Grab über das Jahr zu tun ist und in welchem Rhythmus wir kommen. So bleibt das Grab Ihrer Angehörigen auch dann gepflegt, wenn Sie selbst nur selten zum Friedhof können.

Häufige Fragen zur Grabpflege in Leingarten

Wie lange muss ein Grab in Leingarten gepflegt werden?

Laut Friedhofssatzung der Stadt Leingarten endet die Pflicht zur Grabpflege erst mit dem Ablauf der Ruhezeit beziehungsweise des Nutzungsrechts (§ 27 Abs. 3). Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre (§ 8), das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab wird für 30 Jahre verliehen (§ 12 Abs. 2). Wer das Grab über diese lange Zeit nicht selbst pflegen kann, muss das nicht allein schaffen: Sprechen Sie uns an, und wir besprechen, welche Arbeiten wir Ihnen abnehmen können.

Wer ist in Leingarten für die Grabpflege zuständig?

Laut Friedhofssatzung sorgt für Herrichtung und Pflege, wer für das Grab verantwortlich ist: bei Reihen- und Urnenreihengräbern der Verfügungsberechtigte, bei Wahl- und Urnenwahlgräbern der Nutzungsberechtigte (§ 27 Abs. 3, § 25 Abs. 1). Die städtische Übersicht zu den Bestattungsformen nennt dafür die Angehörigen beziehungsweise Nutzungsberechtigten, auch bei den Urnengräbern im „Kreis der Erinnerung“ auf dem Friedhof Großgartach. Anders ist es bei den pflegefreien Grabarten wie den Rasengräbern.

Was darf man in Leingarten auf ein Grab pflanzen?

Die Friedhofssatzung erlaubt nur Pflanzen, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Grabhügel und Gestaltung müssen zum Charakter des Friedhofs und zur unmittelbaren Umgebung passen; liegen zwischen den Gräbern Platten, darf das Grabbeet nicht höher sein als diese (§ 27 Abs. 2). In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften ist die gesamte Grabfläche zu bepflanzen, Bäume und großwüchsige Sträucher sind dort nicht zugelassen (§ 27 Abs. 7). Die Grünanlagen außerhalb der Gräber gestaltet und pflegt ausschließlich die Stadt (§ 27 Abs. 6).

Darf man ein Grab in Leingarten mit Platten abdecken?

Nur teilweise. Damit die Verwesung gesichert ist, dürfen Gräber für Erdbestattungen laut Friedhofssatzung höchstens zur Hälfte mit Platten oder anderen wasserundurchlässigen Materialien abgedeckt werden (§ 24 Abs. 2). Für Grabmale und sonstige Grabausstattungen verlangt die Satzung außerdem eine vorherige schriftliche Genehmigung (§ 22 Abs. 1 und 3).

Was gilt in Leingarten für verwelkte Blumen, Kränze und Grabschmuck?

Verwelkte Blumen und Kränze müssen laut Friedhofssatzung vom Grab entfernt und an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelegt werden (§ 27 Abs. 1). In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften sind Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken nicht zugelassen (§ 27 Abs. 7). Entspricht Grabschmuck nicht der Satzung und wird er trotz schriftlicher Aufforderung nicht in Ordnung gebracht, kann die Stadt ihn entfernen (§ 28 Abs. 2).

Was passiert, wenn ein Grab in Leingarten nicht gepflegt wird?

Dann fordert die Stadt die verantwortliche Person schriftlich auf, das Grab innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen; ist sie nicht zu ermitteln, genügt ein dreimonatiger Hinweis am Grab. Geschieht nichts, können Reihen- und Urnenreihengräber abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahl- und Urnenwahlgräbern kann die Stadt das Grab ersatzweise in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen (§ 28 Abs. 1). Solche Zwangsmaßnahmen müssen vorher angedroht werden (§ 28 Abs. 3).

Grabpflege über Leingarten hinaus

Von Leingarten aus pflegen wir Gräber auch in Heilbronn, Neckarsulm und Brackenheim. Liegt der Friedhof in einem anderen Ort der Umgebung, fragen Sie einfach an.

Kostenlos anfragen

Sagen Sie uns, ob das Grab in Großgartach oder in Schluchtern liegt und was Ihnen wichtig ist. Marlon meldet sich persönlich bei Ihnen und bespricht alles Weitere, kostenlos und unverbindlich.

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