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Polierter Grabstein und frisch bepflanztes Grab mit weißen Blüten und Einfassung aus Granit im Abendlicht

Grabpflege in Heilbronn und den Stadtteilen

Grabsteinpflege, Grabbepflanzung und regelmäßige Grabpflege für Gräber in der Kernstadt und in den Stadtteilen, auf Wunsch verlässlich im Abo.

Rund 9 Kilometer von Leingarten bis Heilbronn

Vom Rathaus in Leingarten bis zum Heilbronner Rathaus am Marktplatz sind es rund 9 Kilometer, mit dem Auto etwa eine Viertelstunde. Heilbronn ist für uns damit gut erreichbar, für einzelne Arbeiten ebenso wie für die regelmäßige Pflege im Abo.

Zur Stadt gehören neben der Kernstadt die Stadtteile Biberach, Böckingen, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen, Klingenberg, Neckargartach und Sontheim. Insgesamt zählt Heilbronn 15 Friedhöfe: Auf neun wird regulär bestattet, auf drei nur eingeschränkt und auf drei gar nicht mehr.

Wer ein Grab in Heilbronn hat, aber nicht regelmäßig selbst vorbeikommen kann, hat in uns einen festen Ansprechpartner. Sie sagen uns, was Ihnen wichtig ist. Wir kümmern uns um Grabstein, Bepflanzung und Pflege.

Auf einen Blick

Entfernung
rund 9 km
Fahrzeit
rund 15 Min.
Stadtteile
Kernstadt und 8
Friedhöfe mit vollem Betrieb
9

Entfernung und Fahrzeit vom Rathaus Leingarten bis zum Rathaus Heilbronn. Eigene Schätzung, keine amtliche Angabe.

Friedhöfe in Heilbronn

Auf diesen neun Friedhöfen wird regulär bestattet. Haupt-, West-, Nord- und Südfriedhof stehen allen offen, die übrigen Friedhöfe sind vor allem den Einwohnern des jeweiligen Stadtteils vorbehalten.

  • Hauptfriedhof mit Krematorium

    Wollhausstraße 132, 74074 Heilbronn

    Eröffnet 1882 und mit über 15 Hektar der größte Friedhof der Stadt. Der historische Teil steht auf der vorläufigen Liste der Kulturdenkmäler Baden-Württembergs.

  • Westfriedhof Böckingen

    Neipperger Straße 120, 74080 Heilbronn

    Zwischen Böckingen und Klingenberg, seit 1979, mit 8,2 Hektar der zweitgrößte Friedhof.

  • Nordfriedhof Neckargartach

    Zückwolfstraße, 74078 Heilbronn

    Seit 1904, über 3,5 Hektar groß.

  • Südfriedhof Sontheim

    Staufenbergstraße, 74081 Heilbronn

    Eröffnet 1909, seit der Erweiterung 1987 rund 4,4 Hektar groß.

  • Friedhof Biberach

    Finkenbergstraße, 74078 Heilbronn

    Der „Neue Friedhof“ oberhalb des Ortskerns, seit 1970. Der nordwestliche Erweiterungsteil steht auch Auswärtigen offen.

  • Friedhof Böckingen, Heidelberger Straße

    Heidelberger Straße, 74080 Heilbronn

    Seit 1906, steht unter Denkmalschutz. Im historischen Teil werden nur Urnen beigesetzt.

  • Friedhof Frankenbach

    Am Rotbach, 74078 Heilbronn

    Seit 1824.

  • Friedhof Horkheim

    Talheimer Straße 9, 74081 Heilbronn

    Zwischen Talheimer und Johannesburger Straße, seit 1820.

  • Friedhof Kirchhausen

    Wormser Straße, 74078 Heilbronn

    Zwischen Schlossstraße und Wormser Straße, seit 1811.

Daneben gibt es Friedhöfe mit eingeschränktem Bestattungsbetrieb, etwa den Friedhof Klingenberg und den Alten Friedhof in Biberach. In Klingenberg werden nur noch Ehe- oder Lebenspartner der dort Bestatteten in bestehenden Wahlgräbern beigesetzt; nach Ablauf des Nutzungsrechts dürfen die Gräber laut Satzung weiter gepflegt werden.

Sie haben ein Grab auf einem dieser Friedhöfe? Sprechen Sie uns an.

Kostenlos anfragen

Was die Heilbronner Friedhofssatzung vorsieht

Die Satzung regelt genau, bis wann ein Grab hergerichtet sein muss und was dabei erlaubt ist. Drei Punkte, die für die Grabpflege besonders wichtig sind:

  • 6 Monate

    Friedhofssatzung, § 28 Abs. 2

    Frist für die Herrichtung

    Laut Friedhofssatzung der Stadt Heilbronn müssen Erdgräber spätestens sechs Monate nach der Bestattung gärtnerisch hergerichtet sein. Bei Urnengräbern ist die Frist kürzer: spätestens einen Monat nach der Beisetzung.

  • Ohne Chemie

    Friedhofssatzung, § 28 Abs. 7

    Keine chemischen Pflanzenschutzmittel

    Laut Friedhofssatzung der Stadt Heilbronn ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf den Friedhöfen untersagt. Das gilt für Mittel gegen Unkraut ebenso wie gegen Pilze und Schädlinge.

  • Pflegefrei

    Friedhofssatzung, §§ 18, 19, 19a bis 19c, 22

    Grabarten, die die Friedhofsverwaltung pflegt

    Wiesengräber, Urnengräber an Bäumen und an historischen Grabstellen, Urnennischen und Urnengräber in Gemeinschaftsfeldern pflegt laut Friedhofssatzung ausschließlich die Friedhofsverwaltung. Eine eigene gärtnerische Gestaltung ist bei diesen Grabarten nicht vorgesehen.

Regelmäßige Grabpflege in Heilbronn im Abo

Ob Hauptfriedhof, Westfriedhof oder ein Friedhof in Ihrem Stadtteil: Im Abo stimmen wir einmal mit Ihnen ab, welche Arbeiten am Grab regelmäßig anfallen und wie oft wir kommen. Das entlastet vor allem, wenn Sie nicht in Heilbronn wohnen oder den Weg zum Friedhof nur selten schaffen.

Häufige Fragen zur Grabpflege in Heilbronn

Wie lange muss ein Grab in Heilbronn gepflegt werden?

Laut Friedhofssatzung der Stadt Heilbronn müssen Gräber würdig angelegt und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts ordentlich gepflegt und instand gehalten werden (§ 28 Abs. 1). Die Ruhezeit beträgt 18 Jahre, bei Kindern, die vor ihrem sechsten Geburtstag verstorben sind, 10 Jahre (§ 15 Abs. 1). Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab läuft 25 Jahre und kann danach um 5, 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden (§ 19 Abs. 1 und 8).

Wer ist in Heilbronn für die Grabpflege zuständig?

Laut Friedhofssatzung sind es die für die Grabpflege verantwortlichen Angehörigen oder Nutzungsberechtigten. Bei einem Wahlgrab entscheidet der Nutzungsberechtigte über Gestaltung und Pflege (§ 19 Abs. 3). Bei einem Reihengrab ist es der Verfügungsberechtigte. Das ist ohne ausdrückliche Festlegung zuerst, wer sich dazu verpflichtet hat, dann, wer für die Bestattung sorgen muss (§ 18 Abs. 1). Ist für ein Wahlgrab kein Nachfolger bestimmt, können die Erben innerhalb von sechs Monaten einen benennen; sonst geht das Nutzungsrecht der Reihe nach an Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und weitere Angehörige (§ 19 Abs. 4). Die gärtnerische Pflege dürfen die Verantwortlichen selbst übernehmen oder ausführen lassen (§ 28 Abs. 3).

Was darf man in Heilbronn auf ein Grab pflanzen, und was nicht?

Für die Dauerbepflanzung sind laut Friedhofssatzung niedrige, bodendeckende Pflanzen vorgesehen, die Nachbargräber, Grünstreifen und Wege nicht beeinträchtigen; Pflanzen mit essbaren Früchten sind nicht erlaubt (§ 29 Abs. 1). Laub- und Nadelgehölze, die höher als 1,20 Meter oder über die Grabbegrenzung hinauswachsen, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Friedhofsverwaltung gepflanzt werden (§ 29 Abs. 2). Pflanzliche Einfassungen dürfen höchstens 30 Zentimeter hoch sein (§ 29 Abs. 5).

Darf man ein Grab in Heilbronn mit Kies oder Platten abdecken?

Nur in Grenzen. Gräber für Erdbestattungen dürfen laut Friedhofssatzung höchstens zu 45 Prozent mit Grabmal, Platten oder anderen wasserundurchlässigen Materialien bedeckt sein (§ 24 Abs. 2). Auffälliger Kies wie Marmor- oder Buntkies ist nicht zulässig (§ 24 Abs. 3). Einfassungen und andere bauliche Anlagen auf der Grabfläche brauchen vorher eine schriftliche Genehmigung der Friedhofsverwaltung (§ 25 Abs. 1).

Was gilt in Heilbronn für Grabschmuck, Kränze und Gießkannen?

Grabschmuck muss laut Friedhofssatzung aus kompostierbarem Material bestehen (§ 6 Abs. 9); auch Kränze, Gestecke, Gebinde, Blumen und Verpackungen dürfen nur auf den Friedhof, wenn sie verrottbar und biologisch abbaubar sind (§ 24 Abs. 3). Verwelkte Blumen, Gebinde und Kränze sowie störender Bewuchs sind unverzüglich zu entfernen und in die Abraumkästen zu bringen (§ 28 Abs. 4). Gießkannen, Gefäße und Gartengeräte dürfen nicht am Grab aufbewahrt werden (§ 28 Abs. 5), und Stühle oder Bänke am Grab brauchen eine Genehmigung (§ 6 Abs. 3 Nr. 10).

Was passiert, wenn ein Grab in Heilbronn nicht gepflegt wird?

Dann fordert die Friedhofsverwaltung die verantwortliche Person schriftlich auf, das Grab innerhalb einer Frist in Ordnung zu bringen; ist sie nicht zu ermitteln, genügt ein dreimonatiger Hinweis am Grab. Wird die Aufforderung nicht befolgt, räumt die Stadt Reihen- und Urnenreihengräber ab, ebnet sie ein und führt sie als Rasengrab weiter. Die Kosten für dessen Pflege muss der Verfügungsberechtigte erstatten. Bei Wahl- und Urnenwahlgräbern kann die Stadt das Grab ersatzweise in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen (§ 30 Abs. 1).

Grabpflege in der Region

Neben Heilbronn sind wir in unserem Heimatort Leingarten sowie in Neckarsulm und Brackenheim unterwegs. Für andere Orte der Umgebung fragen Sie einfach an.

Kostenlos anfragen

Nennen Sie uns den Friedhof, etwa Hauptfriedhof, Westfriedhof oder einen Stadtteil-Friedhof, und was Sie sich für das Grab wünschen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen, kostenlos und unverbindlich.

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